Fachnewsletter
Zur (Nicht-) Umsetzung der Rückführungsrichtlinie in Deutschland
Im Asylmagazin des Informationsverbundes Asyl und Migration Nr. 12/2014 befasst sich Stefan Keßler, Referent beim Jesuiten-Flüchtlingsdienst Europa in Brüssel, unter der Überschrift „Erreichen des Klassenziels gefährdet“ mit der (Nicht-)Umsetzung der Rückführungsrichtlinie in Deutschland. Kurz vor ihrem Amtswechsel zum 1. November 2014 hatte die damalige EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström der Bundesrepublik eine Kritik zukommen lassen, mit dem Tenor, mehrere Elemente der Rückführungsrichtlinie seien nicht vollständig bzw. nicht korrekt in deutsches Recht umgesetzt worden. Im Einzelnen betrifft dies die Tatsache, dass die Definition der „Rückkehr“ im deutschen Recht von der Definition der Richtlinie abweicht, es an einem wirksamen System zur Überwachung von Abschiebungen in Deutschland fehlt, die Strafrechtsnorm des § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG (irregulärer Aufenthalt) nicht den Richtlinienvorgaben entspricht, Einreiseverbote auch in sog. Altfällen von Amts wegen zu befristen sind, wie dies die Richtlinie vorsieht. Außerdem fehlt es weiter an richtlinienkonformen Regelungen, die sich mit Alternativen zur Abschiebungshaft befassen.