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Zur Menschenrechtslage in Eritrea
Bereits am 10. April 2015 hat die Bundesregierung eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantwortet (BT-Drucksache 18/4505). Thema: Die Menschenrechtslage in Eritrea. Die repressiven Maßnahmen der Regierung gegen die eigene Bevölkerung, so eine der Vorbemerkungen der Fragesteller, und die prekäre wirtschaftliche Lage in Eritrea führen dazu, dass immer mehr Menschen das Land verlassen. Mehr als fünf Prozent der Bevölkerung hätten dies bereits getan. Auch die aktuelle Fluchtbewegung gehe auf die Einführung des zeitlich nicht begrenzten Militärdienstes im Jahr 2002 zurück. Seither seien die Flüchtlingszahlen kontinuierlich gestiegen. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, sie setze sich gegenüber Eritrea für die Einreise einer vom UN-Menschenrechtsrat eingerichteten Untersuchungskommission für Eritrea ein. Sie setze sich auch für eine Fortsetzung des Mandats der UN-Sonderbeauftragten für Menschenrechte in Eritrea ein. Die Bundesregierung begrüßt im Übrigen den Beitritt Eritreas zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, wollte sich aber zur Frage, für wie realistisch sie deren Einhaltung hält, nicht äußern. Immerhin gibt es weitere deutliche Worte zur Menschenrechtssituation: Eine freie Presse existiere in Eritrea nicht. Das Recht auf freie Meinungsäußerung sei in Eritrea nicht gewährleistet. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz habe keinen Zugang zu Gefangenen. Menschenrechtsorganisationen, die sich mit den Lebens- und Haftumständen von Regimekritikern befassen wollen, sind in Eritrea nicht tätig. In ihrer Antwort auf Frage 7 äußert sich die Bundesregierung zur Schwierigkeit, Informationen zur Lage zu erhalten. Man empfange aber auch über die zur Verfügung stehenden Quellen hinaus regelmäßig Gesprächspartner aus der Zivilgesellschaft und der eritreischen Diaspora zum Informationsaustausch. Die Bundesregierung äußert sich auch zur Frage der Wirksamkeit bereits verhängter Sanktionen. Sehr interessant ist die Antwort auf Frage 12, in der es um die Praxis geht, dass von im Ausland lebenden Eritreern, so auch in Deutschland, eine sogenannte „Aufbausteuer“ eingetrieben wird. Die Erhebung einer solchen Steuer durch Eritrea als solche verstoße nicht gegen völkerrechtliche Regeln und auch nicht gegen deutsches Recht. Wenn aber diese Mittel durch die eritreische Regierung zur Destabilisierung der Region des Horns von Afrika nutzen oder diese Steuer mit Erpressung, Gewaltandrohung oder anderen illegalen Mitteln eintreiben würde, sei dies ein Verstoß gegen die Resolution 2023 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die Bundesregierung habe keine Hinweise darauf, dass in Deutschland eine Eintreibung durch Erpressung oder Gewaltandrohung erfolge. Allerdings gehöre es nicht zu den Aufgaben einer Botschaft, eine solche Steuer einzutreiben. Deshalb sei die Nutzung gesandtschaftsrechtlich privilegierter Botschaftskonten zu diesem Zweck völkerrechtlich unzulässig, da es in die steuerrechtlichen Hoheitsrechte des Empfangsstaats eingreife. Die eritreische Botschaft habe aber inzwischen bekräftigt, eine Eintreibung der Steuer durch die eritreischen Vertretungen in Deutschland finde nicht mehr statt. Auch würden konsularische Leistungen nicht mehr von der Vorlage eines Nachweises über die Steuerzahlungen abhängig gemacht. Leistungen, die von eritreischen Behörden in Eritrea zu erbringen seien, könnten allerdings nur dann erbracht werden, wenn die Steuer auch gezahlt worden sei. Weitere Antworten der Bundesregierung betreffen die Rolle Eritreas in den regionalen Konfliktlagen am Horn von Afrika sowie Aspekte des Menschenhandels, die ganz besonders eritreische Flüchtlinge als Opfer betreffen. Aus der Antwort auf Frage 20 ergibt sich, dass die Anstrengung der ägyptischen Regierung bei der Bekämpfung des Menschenhandels auf der Sinai-Halbinsel, wo Flüchtlinge immer wieder festgehalten, gefoltert und erpresst werden, nicht sehr weit gediehen ist. Der Bundesregierung sind bisher nur zwei Anklagen gegen eritreische Komplizen von Menschenhändlern bekannt, keine gegen die verantwortlichen Menschenhändler auf dem Sinai. Es gebe auch Fälle (Antwort 21), bei denen Opfer von Menschenhandel nach einer illegalen Einreise nach Ägypten in Administrativhaft genommen worden seien. Die Bundesregierung engagiere sich finanziell für Projekte von internationalen Organisationen und NGOs zur Prävention und zum Schutz von Menschenhandelsopfern im Sudan, in Ägypten und Israel. Im Rahmen eines Resettlementprogrammes und des Bundesaufnahmeprogramms für syrische Flüchtlinge sei beabsichtigt, mehrere hundert Flüchtlinge aus dieser Personengruppe aufzunehmen. Befragt zu dem Thema des israelischen Anti-Infiltration-Laws und der darauf basierenden Inhaftierung afrikanischer Flüchtlinge weist die Bundesregierung darauf hin, dass nach der Fertigstellung eines Grenzzauns zu Ägypten und beeinflusst durch die gefährliche Transitsituation auf dem Sinai diese Flüchtlingsbewegung fast zum Erliegen gekommen ist. 90 Prozent von ca. 48.000 Flüchtlingen in Israel stammten aus Sudan und Eritrea und hätten keinen Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung oder eine Arbeitserlaubnis. Der Streit um Gesetzesänderung zur weiteren Verschärfung des Anti-Infiltration-Law sei vor dem Obersten Gerichtshof in Israel noch anhängig. Weitere Antworten beleuchten die Agenda der EU im Umgang mit den Staaten der Region im Rahmen des sogenannten Khartoum-Prozesses. Bislang seien allerdings noch keine Maßnahmen im Rahmen dieses Prozesses beschlossen und umgesetzt worden. In den jüngsten flüchtlingspolitischen Debatten weist die Bundesregierung häufig darauf hin, Fluchtursachen stärker bekämpfen zu wollen. Nach dieser Absicht in Bezug auf Eritrea befragt (Frage 28), weist die Bundesregierung die Bekämpfung der Fluchtursachen zuvorderst der eritreischen Regierung zu. Die Regierung Eritreas habe bisher Rahmenbedingungen für die Arbeit nationaler und internationaler Nichtregierungsorganisationen nicht gewährleistet. Ebenfalls wichtig als die Beschreibung möglicher weiterer Instrumentarien, mit denen EU-Staaten in der Region tätig geworden sind oder werden wollen, sind die Antworten auf die Fragen nach Maßnahmen im Rahmen des regionalen Schutzprogramms (RPP) für das Horn von Afrika. Dessen Evaluierung liegt allerdings noch nicht vor. Es werden aber bereits von Seiten der europäischen Kommission weitere regionale Schutz- und Entwicklungsprogramme (RDPP) für Nordafrika und das Horn von Afrika geplant. Verzahnt werden soll das Ganze mit den sogenannten Mobilitätspartnerschaften der EU mit Marokko und Tunesien, wo man ebenfalls die Stärkung des Flüchtlingsschutzes, u.a. durch den Aufbau nationaler Asylsysteme, zum Ziel habe. Hier wird der kommende Mix aus Fluchtverhinderung unter Einbeziehung von Transitstaaten, deren entwicklungspolitischer Legitimation und Absicherung vorbereitet.