Der Flücht­lings­rat Ber­lin hat am 21.7.2016 in einer Pres­se­mit­tei­lung gefor­dert, Geflüch­te­ten Zugang zu regu­lä­ren Woh­nun­gen zu ermög­li­chen. Der Flücht­lings­rat spricht sich gleich­zei­tig gegen die „Eta­blie­rung eines men­schen­un­wür­di­gen Abschre­ckungs­zen­trums in den Tem­pel­ho­fer Flug­zeug­ga­ra­gen“ aus. Die Ankün­di­gung des Ber­li­ner Sozi­al­se­na­tors, dass in den Tem­pel­ho­fer Han­gars ab 2017 nie­mand mehr leben müss­te, sei unglaub­wür­dig, wenn zugleich die Unter­brin­gungs­ka­pa­zi­tät dort mas­siv hoch­ge­fah­ren und Tem­pel­hof als Ankunfts­zen­trum eta­bliert wer­de. Bau­lich, hygie­nisch und tech­nisch sei­en die denk­mal­ge­schütz­ten Flug­zeug­han­gars aus den 30er Jah­ren weder geeig­net noch dafür her­zu­rich­ten. Der Flücht­lings­rat hält die Idee der ent­spre­chen­den Nut­zung der Han­gars zu Wohn­zwe­cken für ille­gal, denn sie ver­sto­ße gegen alle ein­schlä­gi­gen bau­recht­li­chen, brand­schutz­recht­li­chen und hygie­ne­tech­ni­schen Vorschriften.

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