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Wohnsitzauflage von Flüchtlingen
Am 28.12.2015 hat das Bundesinnenministerium eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) beantwortet. Er hatte danach gefragt, inwiefern die Bundesregierung die Forderung nach einer Wohnsitzpflicht für anerkannte Flüchtlinge für vereinbar mit Artikel 23 und 26 der Genfer Flüchtlingskonvention hält. In den Wochen zuvor war nicht nur aus dem Bundesinnenministerium sondern auch aus den kommunalen Spitzenverbänden der Ruf laut geworden, auch anerkannte Flüchtlinge mit einer Wohnsitzauflage zu versehen. Der Abgeordnete Beck hatte sich bei der Frage auch auf europäisches Recht und die aktuell im Europäischen Gerichtshof vorliegende Frage nach der Zulässigkeit von Wohnsitzauflagen für subsidiär Schutzberechtigte bezogen. Kurze Antwort aus dem BMI: „Die Bundesregierung prüft, inwieweit Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge bzw. subsidiär Schutzberechtigte rechtlich möglich sind. Dabei muss mit Blick auf die zitierten Regelungen und einschlägige Rechtsprechung vor allem eine besonders sorgfältige Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfolgen.“