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Wohnsitzauflage für subsidiär Schutzberechtigte: Schlussanträge des Generalanwalts vor EuGH
Im Rahmen eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof hat der Generalanwalt Pedro Cruz Villalón am 6. Oktober 2015 seine Schlussanträge vorgestellt. Darin sieht er Wohnsitzauflagen als eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit an, die nur aus schwerwiegenden migrations- oder integrationspolitischen Gründen unter Beachtung der Gleichbehandlungsvorgaben des Unionsrechts gefertigt werden können. Im Verfahren geht es um Wohnsitzauflagen für subsidiär Schutzberechtigte, die vor dem Hintergrund der EU-Anerkennungsrichtlinie zu beurteilen sind. Da inzwischen in Deutschland sogar Rufe laut werden, anerkannte Flüchtlinge zur Wohnsitznahme an einem bestimmten Ort zu verpflichten, ist das Verfahren von besonderer Bedeutung.