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Wohnsitzauflage fördert nicht die Integration
Mit dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes kann es zukünftig auch eine Wohnsitzauflage für Asylberechtigte, Flüchtlinge im Sinne der GFK und subsidiär Schutzberechtigte geben. Das Bundesverwaltungsgericht und der Europäische Gerichtshof haben bereits vor einiger Zeit festgestellt, dass die Verhängung von Wohnsitzauflagen aus fiskalischen Gründen, also etwa aus dem Grund, dass Folgelasten gleichmäßig verteilt werden sollten, gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen. Im Gesetzgebungsprozess hat man nun versucht, diese Rechtsprechung zu umgehen und die Wohnsitzauflage damit begründet, dass sie der besseren Integration dienen solle, was schon von der praktischen Seite her höchst fragwürdig ist. Im Mediendienst Integration haben die Soziologinnen Ulrike Hamann und Nihad El-Kayed in einem Gastbeitrag Stellung genommen.