Das Inte­gra­ti­ons­mi­nis­te­ri­um Rhein­land-Pfalz wehrt sich gegen Vor­wür­fe, das Land ver­su­che Rückführungen/Abschiebungen zu ver­mei­den. Der seit 2012 gel­ten­de Win­ter­er­lass sei ein Akt geleb­ter Huma­ni­tät. Er sei auch kein Abschie­be­stopp. Im Win­ter könn­ten Rück­füh­run­gen vor­ge­nom­men wer­den, aller­dings gebe es einen Ermes­sens­spiel­raum für die kom­mu­na­len Aus­län­der­be­hör­den in bestimm­ten Fallkonstellationen.

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