Auf haz-online vom 6.6.2016 wird am Bei­spiel eines Asyl­su­chen­den aus dem Sudan dar­ge­stellt, wie Büro­kra­tie und gesetz­ge­be­ri­sche Lücken die Auf­nah­me einer Aus­bil­dung im Asyl­ver­fah­ren nahe­zu unmög­lich machen. Die Lücke besteht im BAB/BAFÖG. Für den Suda­ne­sen wird sich auch nach dem Inte­gra­ti­ons­ge­setz nichts ändern, weil wei­ter­hin Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe im Asyl­ver­fah­ren nur für die­je­ni­gen vor­ge­se­hen ist, „bei denen ein recht­mä­ßi­ger und dau­er­haf­ter Auf­ent­halt zu erwar­ten ist“.

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