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Wenn Ärzte zum Abschiebehindernis im Asylverfahren werden
Das Deutsche Ärzteblattheft 44 vom 2. November 2012 druckt einen Kommentar des Menschenrechtsbeauftragten der Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Ernst Girth, mit dem Titel „Abschiebehindernis Arzt“ ab. Es geht dabei um den Sachstand der Diskussion um die ärztliche Ethik, wenn Ärztinnen und Ärzte sich in Abschiebungsmaßnahmen einbinden lassen oder sich dem verweigern. Bezug genommen wird auf einen Schriftwechsel zwischen dem Vorsitzenden der Länderarbeitsgruppe Rückführung (AG Rück) und dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesärztekammer. Die AG Rück hatte 2011 das Verhalten von Ärztinnen und Ärzten bei Abschiebungen kritisch evaluiert und kritisiert, sie attestierten zu häufig psychische Erkrankungen, vor allem das posttraumatische Belastungssyndrom (PTBS). Deren eigentlicher Grund sei wohl der Unwille von Ärzten, sich an Abschiebemaßnahmen zu beteiligen.