Eine vor­weih­nacht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung in Bran­den­burg. Der Flücht­lings­rat wirft dem Land­kreis Ober­ha­vel vor, eine Geschenk­ak­ti­on für Asyl­su­chen­de behin­dert zu haben. Die Ver­wal­tung des Land­krei­ses ver­wies dar­auf, dass Flücht­lings­un­ter­künf­te kei­ne öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen und des­halb nicht für jeden zugäng­lich sei­en. Dem wider­spricht der Flücht­lings­rat. Man habe die Flücht­lin­ge gekannt, die den Besuch des Flücht­lings­ra­tes erwar­te­ten. Die Geschen­ke soll­ten per­sön­lich in ihren Wohn­räu­men über­ge­ben wer­den. Die recht­li­che Begrün­dung des Flücht­lings­ra­tes ist inter­es­sant für Pri­vat­leu­te und Will­kom­mens­in­itia­ti­ven, denn die Ver­su­che, Kon­tak­te von Flücht­lin­gen mit sol­chen Begrün­dun­gen zu ver­hin­dern, dürf­te es auch anders­wo geben.

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