Was ist aus bereits abge­lehn­ten West­bal­kan­flücht­lin­gen gewor­den? Hier­über gibt das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge im Ent­schei­der­brief Aus­ga­be 6/2015 Aus­kunft. Von den­je­ni­gen, die 2014 abge­lehnt wor­den sind, sind:

- 9011 noch mit Dul­dung im Land. Dul­dungs­grund sind in zwei­drit­tel der Fäl­le medi­zi­ni­sche Grün­de. Nur 13,5% betref­fen feh­len­de Reisedokumente

- 5871: Fort­zug ins Ausland

- 4120: Fort­zug nach Unbe­kannt, was hei­ßen kann, dass die Per­so­nen ent­we­der auf eige­ne Faust ins Aus­land aus­ge­reist sind oder sich noch ohne Sta­tus in Deutsch­land befinden

- 2546 Abschie­bun­gen wur­den tat­säch­lich vollzogen.

Der häu­fig skan­da­li­sier­te rela­tiv gerin­ge Anteil der Abschie­bun­gen geht also vor allem auf zwei Grün­de zurück: Der Anteil der eigen­stän­di­gen Aus­rei­sen – um von Frei­wil­lig­keit hier nicht zu spre­chen – ist sehr hoch. Medi­zi­ni­sche Abschie­bungs­hin­der­nis­se begrün­den in vie­len Fäl­len die Dul­dung der im Lan­de Verbliebenen.

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