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VG Wiesbaden erklärt elektronische Aktenführung des BAMF für rechtswidrig
Die elektronische Aktenführung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist unzuverlässig und rechtswidrig. Zu diesem Thema nochmals dieselbe Nummer von ANA-ZAR, die ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 28. Februar 2014 dokumentiert. Der wichtigste Leitsatz dieser Entscheidung: „Das Bundesamt (…) führt aktuell keine ordnungsgemäßen elektronischen Akten“. Im Einzelnen wird dargelegt, dass sich eingereichte Unterlagen zum Teil weder im Ausdruck der elektronischen Akte noch in der vom Gericht angeforderten Dokumentenmappe befinden. Die sehr lange Mängelliste des VG sollte sich zu Gemüte führen, wer dazu neigt, deutscher Bürokratie einen Vertrauensvorschuss zu gewähren.