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VG Stuttgart spricht Roma aus Serbien Schutz zu
Während die Große Koalition per Gesetz Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien zu sicheren Herkunftsstaaten von Asylsuchenden erklären will, hat ein Stuttgarter Gericht zwei Angehörige der Roma-Minderheit in Serbien als Flüchtlinge anerkannt, die zuvor vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt worden waren. Unter anderem folgt das Verwaltungsgericht Stuttgart der Einschätzung der als sachverständige Zeugin eingeladenen Expertin der Roma-Organisation Chachipe Dr. Karin Waringo, dass der serbische Staat Roma keinen hinreichenden Schutz gegen die häufiger werdenden Übergriffe Dritter gewährt. Ausschlaggebend sei allerdings die Beschränkung der Ausreisefreiheit und anderer Menschenrechte der Roma in Serbien. Das serbische Recht stelle die Ausreise mit der Absicht, Asyl zu beantragen, unter bestimmten Umständen unter Strafe, was die Europäische Menschenrechtskonvention wie die serbische Verfassung verletze. Dabei liege eine Verfolgungshandlung vor. Da die entsprechenden Kontrollmaßnahmen auf die Minderheit der Roma zielten, knüpfe die Verfolgung auch an ein asylrelevantes Merkmal an. PRO ASYL hat die Entscheidung in einer Presseerklärung vom 28. April 2014 kommentiert und den Wortlaut des Urteils dokumentiert.