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VG Münster zweifelt an verfassungskonformer Einstufung Serbiens als sicheres Herkunftsland
Das Verwaltungsgericht Münster hat erhebliche Zweifel daran, dass der Gesetzgeber in verfassungskonformer Weise Serbien als sicheres Herkunftsland im Rahmen des letztjährigen Gesetzgebungsverfahrens bestimmt hat. Die Gesetzesbegründung lasse nicht hinreichend erkennen, ob sich der Gesetzgeber aus einer Vielzahl von Faktoren ein Gesamturteil der für die politische Verfolgung bedeutsamen Verhältnisse gebildet hat. Dies betreffe insbesondere die Bewertung der serbischen Ausreisebestimmungen, wie sie auf Volkszugehörige der Roma angewendet würden. Dies müsse im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens geklärt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in seinem Entscheiderbrief 12/2014 (Seite 6) die Entscheidung des VG Münster als nicht überzeugend kritisiert. Zu den Ausreisebestimmungen lägen zureichende Erkenntnisse ebenso vor wie zur Tragfähigkeit der Einstufung als sicheres Herkunftsland.