01.06.2014

Newsletter Jun 2014

Mit Beschluss vom 8. Mai 2014 (Az 4 L 597/14.Da.A) hat das VG Darm­stadt die Über­stel­lung eines abge­lehn­ten soma­li­schen Flücht­lings in die Nie­der­lan­de im Eil­ver­fah­ren unter­sagt. Flücht­lin­ge wür­den dort obdach­los auf der Stra­ße gelas­sen und auch dann nicht unter­ge­bracht und ver­sorgt, wenn sie sich zu einer Mit­wir­kung in ihrer Abschie­bung bereit erklärt hät­ten. Über die Abschie­bungs­pra­xis der Nie­der­lan­de-Soma­lia hat­te sich PRO ASYL bereits im Jahr 2013 besorgt gezeigt.