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VG Darmstadt untersagt Überstellung eines somalischen Flüchtlings in die Niederlande
Mit Beschluss vom 8. Mai 2014 (Az 4 L 597/14.Da.A) hat das VG Darmstadt die Überstellung eines abgelehnten somalischen Flüchtlings in die Niederlande im Eilverfahren untersagt. Flüchtlinge würden dort obdachlos auf der Straße gelassen und auch dann nicht untergebracht und versorgt, wenn sie sich zu einer Mitwirkung in ihrer Abschiebung bereit erklärt hätten. Über die Abschiebungspraxis der Niederlande-Somalia hatte sich PRO ASYL bereits im Jahr 2013 besorgt gezeigt.