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VG Braunschweig lehnt Überstellung von Flüchtlingen nach Italien ab
In einem ausführlichen Urteil hat die 2. Kammer des VG Braunschweig die Überstellung von Flüchtlingen nach Italien aufgrund der dortigen Zustände für unzulässig erachtet. Auseinandergesetzt hat das Gericht sich mit dem ausführlichen Gutachten von Borderline Europe zur Situation in Italien. Hingegen hielt das Gericht die Ausführungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu diesem Gutachten, die auf die Information von einer Liaison-Beamtin in Italien zurückgehen, für nicht hinreichend substantiiert. Das Gericht verpflichtete im konkreten Fall das Bundesamt zu Feststellung, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG vorliegen.