Das Ver­wal­tungs­ge­richt Olden­burg hat einer Rom­ni aus Maze­do­ni­en den Flücht­lings­sta­tus zuer­kannt, weil sie als Akti­vis­tin poli­tisch ver­folgt wur­de. Über den sehr sel­te­nen Fall einer Aner­ken­nung für eine Asyl­su­chen­de aus einem angeb­lich „siche­ren Her­kunfts­staat“ berich­tet die taz vom 11.11.2015. Die Frau hat­te sich in Maze­do­ni­en in einem Ver­ein für die Rech­te von Roma enga­giert und staat­li­che Gewalt doku­men­tiert. Des­halb sei sie über lan­ge Zeit hin­weg von der Poli­zei mal­trä­tiert wor­den, im Jah­re 2011 so schwer, dass sie ihr unge­bo­re­nes Kind verlor.

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