In Lin­gen im Ems­land hat ein marok­ka­ni­scher Flücht­ling Mit­te April ver­sucht, sich durch eine Selbst­ver­bren­nung das Leben zu neh­men. Im Hin­ter­grund stand offen­bar sei­ne bevor­ste­hen­de Abschie­bung nach Bul­ga­ri­en. Der Nie­der­säch­si­sche Flücht­lings­rat hat die Fak­ten zusam­men­ge­tra­gen und in einer Pres­se­mel­dung vom 21. April 2015 kom­men­tiert. Es sei aus men­schen­recht­li­cher Per­spek­ti­ve skan­da­lös, dass allein Absichts­er­klä­run­gen Bul­ga­ri­ens, die unmensch­li­chen Lebens­be­din­gun­gen dort für Flücht­lin­ge ver­bes­sern zu wol­len, aus­rei­chen soll­ten, um Abschie­bun­gen zu recht­fer­ti­gen, obwohl Flücht­lin­ge in Bul­ga­ri­en dort wei­ter­hin sys­te­ma­tisch inhaf­tiert und miss­han­delt wer­den. Bei Ver­dacht auf eine Trau­ma­ti­sie­rung und Sui­zid­ge­fahr soll­ten Abschie­bun­gen grund­sätz­lich zunächst aus­ge­setzt werden.

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