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Verschärfte Ausweisungsbestimmungen: Gesetzgeberischer Populismus
Die Bundesregierung hat am 7. August eine kleine Anfrage der Linken zur Ausweisungspolitik beantwortet (BT Drucksache 17/10459). Mit dem EU-Richtlinienumsetzungsgesetz wurden im Jahre 2007 Verschärfungen im Ausweisungsrecht durchgesetzt. Eine Ausweisung sollte seitdem insbesondere möglich sein, wenn ein Ausländer auf ein Kind oder einen Jugendlichen gezielt oder andauernd einwirkt, um Hass auf Angehörige anderer ethnischer Gruppen oder Religionen zu erzeugen oder zu verstärken, eine andere Person in verwerflicher Weise, insbesondere unter Anwendung einer Androhung von Gewalt, davon abhält, am wirtschaftlichen, kulturellen oder gesellschaftlichen Leben in der Bundesrepublik Deutschland teilzuhaben oder eine andere Person zur Eingehung der Ehe nötigt oder dies versucht. Hassprediger, Anstifter zur Integrationsverweigerung, Zwangsehenvermittler – ein ganzes Schreckenskabinett wurde da aufgerufen und von kritischen Nichtregierungsorganisationen als populistische Symbolpolitik kritisiert. Sachverständige, darunter auch PRO ASYL, kamen im Bundestag einhellig zu dem Schluss: Das alles sei nicht geeignet, die Integration zu fordern. Einen Handlungsbedarf gebe es nicht und das Ganze stelle Muslime unter einen Generalverdacht. Ergebnis der Haupt- und Staatsaktion: Bis Ende 2011 ist die gesetzliche Neuregelung nicht einmal angewandt worden. Ulla Jelpke, Bundestagsabgeordnete der Fraktion Die Linke, hat in einer Pressemitteilung am 16. August 2012 gefordert, die seit Jahren nicht angewendeten Bestimmungen zu ändern.