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Verpflichtungserklärungen
Nach dem Bundesland Niedersachsen hat sich jetzt Nordrhein-Westfalen ebenfalls der Rechtsansicht angeschlossen, dass Verpflichtungserklärungen erlöschen, wenn Personen einen unanfechtbaren asylrechtlichen Status zugesprochen bekommen haben. Beide Länder stellen sich damit gegen die Auffassung der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit.