Nach dem Bun­des­land Nie­der­sach­sen hat sich jetzt Nord­rhein-West­fa­len eben­falls der Rechts­an­sicht ange­schlos­sen, dass Ver­pflich­tungs­er­klä­run­gen erlö­schen, wenn Per­so­nen einen unan­fecht­ba­ren asyl­recht­li­chen Sta­tus zuge­spro­chen bekom­men haben. Bei­de Län­der stel­len sich damit gegen die Auf­fas­sung der Bun­des­re­gie­rung und der Bun­des­agen­tur für Arbeit.

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