01.12.2011

Newsletter Dec 2011

Am 15. Novem­ber 2011 hat das Innen­mi­nis­te­ri­um des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len einen Ver­län­ge­rungs­er­lass zur Blei­be­rechts­re­ge­lung ver­öf­fent­licht, mit dem den Aus­län­der­be­hör­den die Mög­lich­keit ein­ge­räumt wird, erteil­te Auf­ent­halts­er­laub­nis­se nach § 8 Absatz 1 Auf­ent­halts­ge­setz zu ver­län­gern. Dem­nach fin­den auf die Ver­län­ge­rung die­sel­ben Vor­schrif­ten Anwen­dung wie auf die Erteilung.