01.01.2012

Newsletter Jan 2012

Als Bei­la­ge zum Asyl­ma­ga­zin 12/2011 des Infor­ma­ti­ons­ver­bun­des Asyl und Migra­ti­on ist die Bro­schü­re „End­lich in Sicher­heit?“ erschie­nen. Sie fasst die wich­tigs­ten Erkennt­nis­se aus einer UNHCR-Stu­die zum Schutz vor will­kür­li­cher Gewalt nach Arti­kel 15© der Qua­li­fi­ka­ti­ons­richt­li­ni­en in aus­ge­wähl­ten EU-Mit­glieds­staa­ten zusam­men. Die ver­glei­chen­de Stu­die beschäf­tigt sich auf der Basis einer Erhe­bung in sechs Mit­glieds­staa­ten ins­be­son­de­re mit der Fra­ge, ob und inwie­weit in Umset­zung des Arti­kels 15© der Qua­li­fi­ka­ti­ons­richt­li­nie in die­sen Staa­ten Per­so­nen, die vor will­kür­li­cher Gewalt zum Bei­spiel in Bür­ger­kriegs­si­tua­tio­nen, geflo­hen sind, Schutz gewährt wird. Das Ergeb­nis ist ein unein­heit­li­ches Bild. In Bezug auf die deut­sche Pra­xis, so das Fazit, sei der bedeu­tends­te Aspekt, dass die Stu­die die Kri­tik an einer rei­nen nume­ri­schen Bewer­tung der tat­säch­li­chen Gefahr eines ernst­haf­ten Scha­dens unter­stüt­ze. Es ent­spre­che bis­her der über­wie­gen­den Pra­xis deut­scher Ver­wal­tungs­ge­rich­te, die­ses Risi­ko rein quan­ti­ta­tiv zu bewer­ten. Die Stu­die legt hier eine ver­än­der­te Betrach­tungs­wei­se in Deutsch­land nahe.