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Verfahren um den Tod von Oury Jalloh: „Im Zweifel für die Polizei“
Im Strafprozess um den Verbrennungstod von Oury Jalloh im Polizeigewahrsam Dessau vor sieben Jahren hat das zuständige Gericht am 16. Februar 2012 entschieden, dass kein neues Brandgutachten erstellt wird. Einige Prozesstage vor der erwarteten Urteilsverkündung zeigte das Gericht damit den offenbaren Willen, sich auf die Version festzulegen, der gefesselte Oury Jalloh müsse das Feuer selbst gelegt haben. In einer Stellungnahme vom 22. Februar 2012 hat sich das Komitee für Grundrechte und Demokratie unter der Überschrift „Im Zweifel für die Polizei“ kritisch geäußert. Die 1. Große Strafkammer des Magdeburger Landgerichts habe bereits die Chance versäumt, den polizeigemachten Tod zumindest als drängende Anfrage an die gesellschaftliche Kontrolle staatlichen Gewalthandelns zu präsentieren. Wie die erste Instanz schütze das Gericht zuerst und primär Staat und Polizei. So versage Kontrolle im rechtsstaatlichen Gewand.