01.08.2013

Newsletter Aug 2013

Sechs Jah­re nach der Selbst­tö­tung eines Häft­lings im Jah­re 2007 ging es vor dem Frank­fur­ter Land­ge­richt im drit­ten Anlauf erneut um die Ver­ant­wor­tung eines damals für das Kas­se­ler Gefäng­nis­kran­ken­haus arbei­ten­den Psych­ia­ters. Er hat­te einen 30 Jah­re alten Kur­den, Mus­ta­fa Alca­li, der zuvor von der Psych­ia­trie in Hanau als sui­zid­ge­fähr­det beur­teilt wor­den war, für haft­fä­hig erklärt und die Gefahr eines Selbst­mor­des igno­riert. Alca­li erhäng­te sich in der Frank­fur­ter Abschie­bungs­haft. Am 3. Juli wur­de das Ver­fah­ren nun­mehr ein­ge­stellt. Man kann das Ergeb­nis so zusam­men­fas­sen: Je mehr Ver­ant­wor­tungs­lo­sig­keit in einer Insti­tu­ti­on wie dem Jus­tiz­voll­zug auf mög­lichst vie­le Schul­tern ver­teilt ist, um so weni­ger ist der Ein­zel­ne am Ende haft­bar, müss­te doch wie im vor­lie­gen­den Ver­fah­ren eine voll­stän­di­ge Kau­sa­li­tät zwi­schen dem Fehl­han­deln und dem Ergeb­nis (Sui­zid) nach­ge­wie­sen wer­den. (Frank­fur­ter Rund­schau, 27. Juni 2013)