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Verfahren nach Suizid in der Abschiebehaft
Sechs Jahre nach der Selbsttötung eines Häftlings im Jahre 2007 ging es vor dem Frankfurter Landgericht im dritten Anlauf erneut um die Verantwortung eines damals für das Kasseler Gefängniskrankenhaus arbeitenden Psychiaters. Er hatte einen 30 Jahre alten Kurden, Mustafa Alcali, der zuvor von der Psychiatrie in Hanau als suizidgefährdet beurteilt worden war, für haftfähig erklärt und die Gefahr eines Selbstmordes ignoriert. Alcali erhängte sich in der Frankfurter Abschiebungshaft. Am 3. Juli wurde das Verfahren nunmehr eingestellt. Man kann das Ergebnis so zusammenfassen: Je mehr Verantwortungslosigkeit in einer Institution wie dem Justizvollzug auf möglichst viele Schultern verteilt ist, um so weniger ist der Einzelne am Ende haftbar, müsste doch wie im vorliegenden Verfahren eine vollständige Kausalität zwischen dem Fehlhandeln und dem Ergebnis (Suizid) nachgewiesen werden. (Frankfurter Rundschau, 27. Juni 2013)