Fachnewsletter
Verbesserungen bei der Arbeitserlaubnis
Über wichtige Verbesserungen bei der Arbeitserlaubnis und ‑suche für ausländische Studierende und andere Ausländer ab dem 1. August 2012 informiert eine Zusammenstellung von Georg Classen (Berliner Flüchtlingsrat). Die in dem Paket enthaltene zeitliche Begrenzung des Zustimmungsverfahrens bei der Arbeitsagentur für Beschäftigungserlaubnisse jeder Art auf in der Regel 14 Tage gilt unter anderem auch für Asylsuchende, Geduldete und weitere Personengruppen. Nach Ablauf der Frist gilt die Zustimmung in der Regel als erteilt. Quellen: Drucksache BT 17/8682, Drucksache BT 17/9436, Netzwerk „Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“