Fachnewsletter
Vaterschaft kann durch Behörden nicht mehr angefochten werden
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die 2008 eingeführte Regelung des BGB, nach der Behörden die Anerkennung einer Vaterschaft für nichteheliche Kinder anfechten können, als verfassungswidrig verworfen. Zwar habe der Gesetzgeber damit den legitimen Zweck verfolgt, zu verhindern, dass durch Vaterschaftsanerkennung gezielt das Aufenthaltsrecht umgangen werde, die Regelung sei jedoch soweit gefasst, dass eine Vielzahl anderer Fälle betroffen sei. Der Gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass die Möglichkeit der Behördenanfechtung auf die Fälle spezifisch aufenthaltsrechtlich motivierter Vaterschaftsanerkennungen begrenzt bleibe. Artikel 16 GG schütze vor einer Entziehung der Staatsangehörigkeit. Dies betreffe auch Kinder, die durch die Anerkennung der Vaterschaft Deutsche geworden seien. Es fehle auch an einer angemessenen Regelung zu Fristen und Alter. Insgesamt sei es ein gravierender Eingriff in die Grundrechte des Kindes, wenn eine Behörde den Verlust der Staatsangehörigkeit bewirken könne. PRO ASYL begrüßte das Urteil.