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Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Rechtsschutz in Dublin-Verfahren
Es ist zu hoffen, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21. Dezember 2011 betreffend der Frage des Rechtsschutzes im Dublin-Verfahren auch dazu führt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu rechtsstaatlichen Methoden im Zusammenhang mit Dublin-Überstellungen zurückkehrt. PRO ASYL hatte am 14. Dezember 2011 in einer Presseerklärung dem Bundesamt vorgeworfen, mit rechtsstaatswidrigen Methoden zu arbeiten, indem versucht wird, Asylsuchende still und heimlich in einen anderen Dublin-Staat zu überstellen und sogar die Rechtsanwälte auszutricksen. Bis auf weiteres kann dem Bundesamt eben nicht geglaubt werden, wenn es im Dublin-Kontext mitteilt, eine Entscheidung im nationalen Verfahren durchführen zu wollen und eine Überstellung nicht durchzuführen. In mindestens drei Fällen wurde bekannt, dass die deutschen Dublin-Behörden Italien, das längst die Ablehnung der Übernahme eines Flüchtlings mitgeteilt hatte, erneut angefragt hatten und auf dieser Basis die Abschiebung still vorbereiteten. Im geschilderten Fall konnte dies die hellhörig gewordene Rechtsanwältin verhindern. In einem zweiten Fall, den die Organisation Welcome to Europe schildert, wurde die Abschiebung ins italienische Elend inzwischen vollzogen.