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Unverantwortlicher Umgang der Bundesregierung mit minderjährigen Flüchtlingen
BT-Drucksache 17/7433) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage und zwei schriftliche Anfragen der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Bundestagsfraktion Die Linke zeigen fortdauernde Unverantwortlichkeiten beim Umgang der Bundesregierung – und in der Praxis insbesondere der Bundespolizei – mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Rund ein Drittel aller unter 16-jährigen unbegleiteten Flüchtlinge werden nicht an das zuständige Jugendamt übergeben. Sie werden zurückgewiesen oder zurückgeschoben. Eine verbindliche Dienstanweisung zum Umgang mit dieser Personengruppe bei Aufgriffen an den Grenzen oder beim Antreffen auf den Flughäfen ist nicht vorhanden. Die von der UN-Kinderrechtskonvention geforderte Beachtung des Kindeswohls wird in der Praxis ignoriert. Statistisch erfasst werden hierzulande nur die unter 16-jährigen Flüchtlingskinder, die 17 bis 18-Jährigen gelten als verfahrensmündig. Vertreter der Linken schätzen, dass die Zahl der aufgegriffenen und zurückgeschobenen minderjährigen Flüchtlinge vermutlich etwa viermal so groß ist wie die der statistisch erfassten, wenn man die verfahrensmündigen Kinder berücksichtigen würde. Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. hat in einer Pressemitteilung vom 31. Oktober 2011 unter der Überschrift „Das Kindeswohl muss auch in deutschen Grenzen gelten“ auf diese traurigen Zustände reagiert, ebenso die Tageszeitung vom selben Tag unter der Überschrift „Als Kind in Abschiebehaft“.