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Unterstützung von Resettlement-Maßnahmen durch den Europäischen Flüchtlingsfonds
17/8416 und 17/8562). Es geht dabei um die „Unterstützung von Resettlement-Maßnahmen durch den Europäischen Flüchtlingsfonds“. Die Innenministerkonferenz hatte im Dezember 2011 den Einstieg in ein zunächst auf drei Jahre angelegtes Resettlement-Programm beschlossen. Nachgefragt wurde im Bundestag, inwieweit sich Deutschland die Neuansiedlung aus Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds hat kofinanzieren lassen. Deutschland hat demnach für die in den Jahren 2009 und 2010 aufgenommenen 2.501 irakischen Flüchtlinge eine Förderung in Höhe von 4.000 Euro pro Kopf im Falle 2.160 besonders schutzbedürftiger Personen erhalten. Insgesamt hat Deutschland in den Jahren 2008 bis 2011 für Resettlement-Maßnahmen aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds Mittel in Höhe von 8,64 Millionen zugewiesen bekommen, wovon bislang 7,637 Millionen ausgezahlt wurden. Von diesen Mitteln flossen mehr als 60 Prozent an die Bundesländer weiter, die am Ende 68 Prozent der ausgezahlten Summe erhalten. Bedeckt hält sich die Bundesregierung zu allen Fragen, die die anstehende Neustrukturierung der zum Thema passenden EU-Haushaltstöpfe betreffen.