01.03.2012

Newsletter Mar 2012

 17/8416 und 17/8562). Es geht dabei um die „Unter­stüt­zung von Resett­le­ment-Maß­nah­men durch den Euro­päi­schen Flücht­lings­fonds“. Die Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz hat­te im Dezem­ber 2011 den Ein­stieg in ein zunächst auf drei Jah­re ange­leg­tes Resett­le­ment-Pro­gramm beschlos­sen. Nach­ge­fragt wur­de im Bun­des­tag, inwie­weit sich Deutsch­land die Neu­an­sied­lung aus Mit­teln des Euro­päi­schen Flücht­lings­fonds hat kofi­nan­zie­ren las­sen. Deutsch­land hat dem­nach für die in den Jah­ren 2009 und 2010 auf­ge­nom­me­nen 2.501 ira­ki­schen Flücht­lin­ge eine För­de­rung in Höhe von 4.000 Euro pro Kopf im Fal­le 2.160 beson­ders schutz­be­dürf­ti­ger Per­so­nen erhal­ten. Ins­ge­samt hat Deutsch­land in den Jah­ren 2008 bis 2011 für Resett­le­ment-Maß­nah­men aus dem Euro­päi­schen Flücht­lings­fonds Mit­tel in Höhe von 8,64 Mil­lio­nen zuge­wie­sen bekom­men, wovon bis­lang 7,637 Mil­lio­nen aus­ge­zahlt wur­den. Von die­sen Mit­teln flos­sen mehr als 60 Pro­zent an die Bun­des­län­der wei­ter, die am Ende 68 Pro­zent der aus­ge­zahl­ten Sum­me erhal­ten. Bedeckt hält sich die Bun­des­re­gie­rung zu allen Fra­gen, die die anste­hen­de Neu­struk­tu­rie­rung der zum The­ma pas­sen­den EU-Haus­halts­töp­fe betreffen.