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Unterlassene Hilfeleistung? – Flüchtling stirbt in Unterkunft
Der 43-jährige Ahmed J. aus Libyen starb in einer Unterkunft im sächsischen Plauen, nachdem ein Wachschutzmitarbeiter fast zwei Stunden lang keine Hilfe geholt hatte. In einer News vom 18. Februar 2014 hat PRO ASYL die Informationen, soweit sie bekannt geworden waren, zusammengefasst. Es stelle sich die Frage, ob und ggf. mit welchen konkreten Weisungen in diesem Fall dem einzig anwesenden diensthabenden Wachmann die Aufgabe übertragen worden sei, über das Vorliegen eines medizinischen Notfalls zu entscheiden. Eine Mitverantwortung der Leitung des Wachschutzes und der für die Unterbringung zuständigen Kreisbehörde werde zu prüfen sein.
„Warum musste der Asylbewerber Ahmed J. sterben?“ titelte Die Welt vom 20. Februar 2014, über weitere Ermittlungen in diesem Todesfall berichtete mdr.de, die Freie Presse aus Chemnitz berichtete ebenfalls am 20. Februar 2014 über Versuche, in Plauen dafür zu sorgen, dass Fälle dieser Art nicht mehr vorkommen und verweist auf weitere Fälle, in denen faktische Verweigerungen medizinische Hilfe dramatische Folgen bis hin zum Tode hatten.
In einer Pressemitteilung vom 20. Februar 2014 fordert der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt die umfassende Aufklärung der Todesumstände eines Asylsuchenden in Zeitz (Burgenlandkreis) und eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen. Im Falle eines indischen Staatsangehörigen sind die Todesumstände bislang unklar, Meldungen sprachen von einem Sturz aus dem Zimmerfenster der Unterkunft, wobei Unfall, Suizid oder Fremdverschulden nicht auszuschließen seien.