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UNHCR: Ukraine kein “sicheres Herkunftsland”
Aufgrund der Unruhen und Gewalt in der Ukraine Ende 2013 und zu Beginn des Jahres 2014 rief UNHCR in einer Stellungnahme vom 5. März 2014 dazu auf, die Ukraine nicht mehr auf Listen „sicherer Herkunftsländer“ zu führen. Asylanträge von Menschen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländer“ können in verkürzten Verfahren mit geringeren Sicherheitsstandards geprüft werden. UNHCR verweist darauf, dass einige Personen, die aus der Ukraine fliehen, als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden müssten oder als subsidiär schutzberechtigt auf Grundlage der EU-Qualifikationsrichtlinie gelten können.
http://www.refworld.org/publisher,UNHCR,COUNTRYPOS„5316f7884,0.html?