Fachnewsletter
UNHCR Türkei zum Umgang mit schutzsuchenden syrischen Staatsangehörigen
Information Notice regarding Syrian Nationals Seeking Protection“ veröffentlicht, in der die aktuelle UNHCR-Praxis zum Umgang mit Asylsuchenden in der Türkei dargestellt wird. Die Regierung der Türkei habe ein System temporären Schutzes in der Türkei für alle syrischen Staatsangehörigen etabliert, die des internationalen Schutzes bedürften.
Dies bedeute: Alle syrischen Staatsangehörigen, die internationalen Schutz suchten, würden auf türkisches Territorium gelassen. Syrische Staatsangehörige würden nicht gegen ihren Willen nach Syrien zurückgeschickt. Die syrischen Staatsangehörigen, die um internationalen Schutz nachsuchten, müssten sich bei der türkischen Regierung registrieren lassen. Auf diese Weise könnten die registrierten Personen unter das Schutzsystem fallen. UNHCR wird vor diesem Hintergrund für syrische Staatsangehörige keine Feststellungsverfahren zum Flüchtlingsstatus mehr durchführen. UNHCR werde syrische Staatsangehörige zwar registrieren und die entsprechenden Basisdaten mit den türkischen Behörden teilen, jedoch keine Dokumente für syrische Staatsangehörige auf der Suche nach internationalem Schutz ausstellen. Das System betrifft syrische Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Syrien, die ebenfalls schutzsuchend sind, z.B. palästinensische Staatsangehörige aus Syrien. Nicht in das temporary protection regime fallen Flüchtlinge aus anderen Staaten, die jetzt aus Syrien fliehen (z.B. Iraker, Iraner, Somalier und Afghanen). Ihre Anträge werden weiterhin im Rahmen des üblichen Statusfeststellungsverfahrens von UNHCR behandelt. Was die aktuelle Praxis angesichts zunehmender Flüchtlingszahlen aus Syrien für die in grenznahen Lagern lebenden Menschen bedeutet, wird zu beobachten sein.