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Ungarn muss ivorischen Asylsuchenden Haftentschädigung zahlen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat im Fall zweier ivorischer Asylsuchender entschieden, dass Ungarn diese fünf Monate unrechtmäßig in Haft gehalten hat. Ungarn muss jedem der beiden Betroffenen 10.000 Euro Schadenersatz zahlen. Unterstützt wurden sie von der ungarischen NGO Hungarian Helsinki Committee. Die Organisation hat die Entscheidung am 20. September 2011 kommentiert und den Volltext angehängt. Die Entscheidung des Gerichtshofs beleuchte die systematischen Probleme der Inhaftierung von Asylsuchenden in Ungarn.