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Unerlaubte Einreise: Hunderttausende Verfahren gegen Flüchtlinge eingestellt
Nach Medienberichten haben Strafverfolgungsbehörden in Deutschland im Jahr 2015 und im 1. Quartal 2016 eine Rekordzahl von 672.561 Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise bzw. sonstiger Straftaten nach dem Ausländer- und Asylverfahrensgesetz eingeleitet. Die meisten der Ermittlungen wegen unerlaubter Einreise werden wegen Geringfügigkeit oder aus anderen Gründen eingestellt. Illegale Einreise muss zunächst verfolgt werden, auch wenn Flüchtlinge unter bestimmten Umständen durch die Genfer Flüchtlingskonvention privilegiert sind und ihnen flüchtlingstypische Umstände nicht zur Last gelegt werden können. Es wachsen dementsprechend die Aktenberge. Aufwand und Nutzen stehen bei den Ermittlungsverfahren in keinem Verhältnis. Die Bundesländer Niedersachsen und Saarland hatten im letzten Jahr vorgeschlagen, die erstmalige unerlaubte Einreise und den daraus resultierenden „einfachen“ unerlaubten Aufenthalt zu entkriminalisieren, was aber keine breite Unterstützung gefunden hatte. FAZ 12.6., BR 12.6., Zeit Online 12.6., Spiegel Online 12.6.