Nach Medi­en­be­rich­ten haben Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den in Deutsch­land im Jahr 2015 und im 1. Quar­tal 2016 eine Rekord­zahl von 672.561 Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen uner­laub­ter Ein­rei­se bzw. sons­ti­ger Straf­ta­ten nach dem Aus­län­der- und Asyl­ver­fah­rens­ge­setz ein­ge­lei­tet. Die meis­ten der Ermitt­lun­gen wegen uner­laub­ter Ein­rei­se wer­den wegen Gering­fü­gig­keit oder aus ande­ren Grün­den ein­ge­stellt. Ille­ga­le Ein­rei­se muss zunächst ver­folgt wer­den, auch wenn Flücht­lin­ge unter bestimm­ten Umstän­den durch die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on pri­vi­le­giert sind und ihnen flücht­lings­ty­pi­sche Umstän­de nicht zur Last gelegt wer­den kön­nen. Es wach­sen dem­entspre­chend die Akten­ber­ge. Auf­wand und Nut­zen ste­hen bei den Ermitt­lungs­ver­fah­ren in kei­nem Ver­hält­nis. Die Bun­des­län­der Nie­der­sach­sen und Saar­land hat­ten im letz­ten Jahr vor­ge­schla­gen, die erst­ma­li­ge uner­laub­te Ein­rei­se und den dar­aus resul­tie­ren­den „ein­fa­chen“ uner­laub­ten Auf­ent­halt zu ent­kri­mi­na­li­sie­ren, was aber kei­ne brei­te Unter­stüt­zung gefun­den hat­te. FAZ 12.6., BR 12.6., Zeit Online 12.6., Spie­gel Online 12.6.

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