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UN-Sonderberichterstatter für die Rechte von MigrantInnen veröffentlicht Studie zur Situation an den europäischen Außengrenzen
Der UN-Sonderbeauftragte für die Rechte von Migranten, Michel Crépeau, veröffentlichte Ende April 2013 seine Studie über das „Management der Außengrenzen der Europäischen Union und dessen Folgen für die Menschenrechte von Migranten“. Zuvor hatte er Recherchemissionen nach Tunesien, in die Türkei, nach Griechenland und Italien unternommen. In der Studie hält der Berichterstatter fest, dass insbesondere die mangelhafte Garantie der Rechte von sogenannten „irregulären Migranten“ besorgniserregend sei, außerdem die häufig praktizierte Inhaftierung bei Grenzkontrollen, die Externalisierung von Grenzüberwachung sowie die ausbleibende Verantwortungsteilung mit den Ländern an den Europäischen Außengrenzen. Am 28. Mai 2013 rief der UN-Sonderberichterstatter die EU dazu auf, einen menschenrechtlichen Ansatz in ihre Migrationspolitik zu integrieren anstatt sich allein auf Sicherheitsbedenken zu fokussieren. Während des UN Menschenrechtsrats in Genf sagte Crépeau: „die systematische Inhaftierung von irregulären Migranten wird zunehmend als legitimes Instrument im Kontext des EU-Migrationsmanagements wahrgenommen, trotz der fehlenden Evidenz, dass Inhaftierung tatsächlich als Abschreckungsmaßnahme wirkt.“
Bericht: www.ohchr.org/Documents/Issues/SRMigrants/A.HRC.23.46.doc
Link 28. Mai 2013 www.un.org/apps/news/story.asp?NewsID=45020&Cr=migrants&Cr1=#.UaW3hED-FTIv