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UN-Generalversammlung verabschiedet Individualbeschwerdeverfahren für Kinder
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat bereits am 19. Dezember 2011 das dritte Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Es beinhaltet ein Individualbeschwerdeverfahren für Kinder. Sie können künftig ihre Rechte aus der Konvention und den beiden Zusatzprotokollen nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges geltend machen.