01.02.2012

Newsletter Feb 2012

Die Gene­ral­ver­samm­lung der Ver­ein­ten Natio­nen hat bereits am 19. Dezem­ber 2011 das drit­te Zusatz­pro­to­koll zur UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on ver­ab­schie­det. Es beinhal­tet ein Indi­vi­du­al­be­schwer­de­ver­fah­ren für Kin­der. Sie kön­nen künf­tig ihre Rech­te aus der Kon­ven­ti­on und den bei­den Zusatz­pro­to­kol­len nach Aus­schöp­fung des inner­staat­li­chen Rechts­we­ges gel­tend machen.