01.03.2013

Newsletter Mar 2013

Die UN-Arbeits­grup­pe zu will­kür­li­cher Haft ver­öf­fent­lich­te am 31. Janu­ar 2013 ihren Bericht über die Dele­ga­ti­ons­rei­se nach Grie­chen­land, die vom 21. bis 31. Janu­ar 2013 statt­ge­fun­den hat­te. Dar­in lobt die Arbeits­grup­pe die grie­chi­sche Regie­rung für die posi­ti­ven Ände­run­gen in der Asyl­ge­setz­ge­bung. Nach wie vor gäbe es aller­dings zahl­rei­che Pro­ble­me, die unter ande­rem mit der man­gel­haf­ten Umset­zung der ver­än­der­ten Gesetz­ge­bung zusam­men­hin­gen. Die UN-Arbeits­grup­pe hält fest, dass die Inhaf­tie­rungs­be­din­gun­gen nach wie vor weit unter den inter­na­tio­na­len Men­schen­rechts­stan­dards lägen. Auch der kos­ten­lo­se Zugang zu recht­li­cher Bera­tung sei häu­fig nicht gewähr­leis­tet und die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit bei der Inhaf­tie­rung von Migran­ten sei oft­mals nicht gege­ben – hier sei ins­be­son­de­re die natio­na­le Gesetz­ge­bung, nach der irre­gu­lä­re Migran­ten bis zu 18 Mona­te lang inhaf­tiert wer­den kön­nen, besorgniserregend.