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UN-Antifolter-Ausschuss: Diplomatische Zusicherungen kein geeignetes Mittel gegen Folter
Mit einer bereits am 27. Juni 2013 ergangenen Entscheidung im Individualbeschwerdeverfahren hat der UN-Antifolter-Ausschuss bekräftigt, dass diplomatische Zusicherungen kein geeignetes Mittel sind, das im Falle einer Abschiebung wirksam vor Folter im Zielland schützen könnte. Mit der Entscheidung, dass eine Abschiebung trotz diplomatischer Zusicherung mit der Antifolter-Konvention unvereinbar ist, vertritt der Ausschuss eine rigorosere Position als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Darauf weist das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Meldung vom 19. Juli 2013 hin. Angesichts des absoluten Charakters des Folterverbotes hält der UN-Ausschuss diplomatische Zusicherungen für ungeeignet, um wirksam vor Folter zu schützen. Deutschland habe auch die Erkenntnisse aus Staatenberichtsverfahren zu Tunesien vor dem UN-Antifolter-Ausschuss und dem UN-Menschenrechts-Ausschuss nicht berücksichtigt. Dort sei festgestellt worden, dass Folter in tunesischen Gewahrsamseinrichtungen systematisch angewendet werde.