Das seit Anfang Novem­ber 2015 gel­ten­de Gesetz, das die bun­des­wei­te Ver­tei­lung von unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­lin­gen vor­sieht, haben PRO ASYL und ande­re Ver­bän­de wäh­rend des Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens kri­ti­siert. Es wer­de zu gro­ßen Pro­ble­men in der Betreu­ung der Min­der­jäh­ri­gen kom­men, weil aus gewach­se­nen Betreu­ungs­struk­tu­ren hin­aus in die Zustän­dig­keits­be­rei­che von Jugend­äm­tern ver­teilt wer­de, die über­wie­gend nicht vor­be­rei­tet und mit dem The­ma nicht ver­traut sei­en. Unmit­tel­bar mit Beginn der Umver­tei­lung kam es im Novem­ber zu den ers­ten dra­ma­ti­schen Fol­gen. „Flücht­lings­hel­fer schla­gen Alarm“ schreibt die Frank­fur­ter Rund­schau am 22.11.2015. Fast täg­lich erreich­ten die Rund­schau Anru­fe oder Emails von Hel­fern und Betreu­ern, die von ver­un­si­cher­ten, sich selbst über­las­se­nen Jugend­li­chen berich­te­ten, von Selbst­ver­let­zun­gen bis hin zu Sui­zid­ge­dan­ken. Es sei­en inzwi­schen Straf­an­zei­gen wegen Ver­nach­läs­si­gung, Gefähr­dung des Kin­des­wohls, Vor­ent­hal­tung von Kin­der­rech­ten, Vor­ent­hal­tung der Schul­zu­gangs­be­rech­ti­gung nach Abschluss des Clea­ring­ver­fah­rens und aus ande­ren Rechts­grün­den gestellt wor­den. Direkt nach Inkraft­tre­ten des Geset­zes habe man die ers­ten Jugend­li­chen in ande­re Kom­mu­nen gebracht, ohne Vor­be­rei­tung. Nur nach weni­gen Tagen sei­en alle Jugend­li­chen auf eige­ne Faust zurück­ge­kehrt. Man­che Kom­mu­nen hät­ten über­haupt kei­ne Zeit gehabt, Auf­nah­me­struk­tu­ren zu schaf­fen. Eine Spre­che­rin der Frank­fur­ter Sozi­al­de­zer­nen­tin meint hin­ge­gen, das neue Gesetz sor­ge für Klar­heit. Es wer­de die Situa­ti­on ent­span­nen, da Jugend­li­che jetzt schnel­ler ver­teilt wür­den und damit gar nicht erst Bin­dun­gen in Frank­furt auf­bau­en könnten.

Alle Beiträge von Fachpolitischer Newsletter N° 221 ansehen