Fachnewsletter
Übersicht zu Förderinstrumenten der Arbeitsagentur für Asylsuchende und Geduldete
Von der Bundesagentur für Arbeit herausgegeben wird eine hilfreiche Übersicht über die Zugänge zu den unterschiedlichen Förderinstrumenten der Bundesagentur für Asylsuchende und Geduldete. Claudius Voigt von der GGUA Münster hat darauf hingewiesen, dass sämtliche Asylsuchende und Geduldete z.B. Zugang zu Maßnahmen nach §45 SGB III, zum Vermittlungsbudget, zur Einqualifizierung usw. haben, sobald ein theoretischer Arbeitsmarktzugang besteht. Hierfür gebe es keine Beschränkungen auf Menschen mit angeblich guter Bleibeperspektive. Für Menschen aus Syrien, Irak, Eritrea und Iran gelte jedoch, dass sie im Rahmen des sogenannten Vermittlungsbudgets und von §45-Maßnahmen zusätzlich ab dem ersten Tag der Einreise gefördert werden können, während die hier nicht begünstigten warten müssen, bis sie drei Monate im Lande sind und nicht mehr in einer Aufnahmeeinrichtung leben müssen.