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Übersicht über die Praxis der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung
Beate Selders vom Flüchtlingsrat Brandenburg hat anlässlich der Tagung „Untrügliche Zeichen der Veränderung“ in Bad Boll eine Übersicht über die Praxis der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung in den Bundesländern zusammengestellt. Obwohl sich beim Thema Residenzpflicht vieles in Richtung auf eine Aufweichung der restriktiven Bestimmungen bewegt, sieht Beate Selders die Praxis kritisch. Mit den aktuellen Liberalisierungen werde die räumliche Aufenthaltsbeschränkung vom bisher ordnungspolitisch begründeten Abschreckungsinstrument zum Sanktionsmittel. Viele der aktuellen Verordnungen und Erlasse zur Ausdehnung der Bewegungsfreiheit und selbst die parlamentarischen Initiativen zur Abschaffung der gesamten Residenzpflicht sehen Ausnahmen vor. Wenn allerdings missliebiges Verhalten durch Beschränkungen der Bewegungsfreiheit weiterhin sanktioniert werden solle, dann heiße das auch, die Freizügigkeit innerhalb eines Staatsgebietes werde nach wie vor nicht als elementares Grund- und Menschenrecht anerkannt.