Fachnewsletter
Übersicht über den Zugang von Ausländer*innen zum Arbeitsmarkt und zu Leistungen des SGB
Die gemeinsam von der Agentur für Arbeit Osnabrück und dem Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. herausgegebene tabellarische Übersicht über den Zugang von Ausländer*innen zum Arbeitsmarkt und zu Leistungen des SGB II/III liegt jetzt in einer aktualisierten Fassung vor. Die Herausgeber warnen vor einer zu engen Auslegung des Begriffes der sogenannten Bleibeperspektive. Dieser werde allzu dogmatisch auf einige Herkunftsstaaten und die asylrechtlichen Chancen bezogen. Dieser Gebrauch des Begriffes täusche darüber hinweg, dass der gesetzliche Wortlaut des SGB III ein anderer ist. Die Öffnung bestimmter Leistungen des SGB III könne für Asylsuchende in der Regel dann erfolgen, wenn ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten sei. Das gelte für alle nach dem Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Möglichkeiten, die Aufenthaltsrecht grundsätzlich auch dauerhaft ermöglichen, also zunächst einmal verlängerbar sind. Prüfungen des Leistungszugangs müssen immer den jeweiligen individuellen Sachverhalt berücksichtigen. Demnach müsse es immer um die individuelle gute Bleibeperspektive gehen. Eine Prüfung, die lediglich auf die Anerkennungsquoten bestimmter Herkunftsstaaten abstelle, sei unzureichend. Die Argumentation der Herausgeber der besseren Verständlichkeit halber ebenfalls im Volltext.