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Thüringen: Zahnerhaltung weiter asylbewerberrechtlich umkämpft
Mehr als anderswo ist die zahnärztliche Behandlung von Flüchtlingen in Thüringen seit Jahren in der Kritik. Bereits in der Vergangenheit waren Vorwürfe laut geworden, das Asylbewerberleistungsgesetz würde in diesem Bundesland besonders restriktiv angewendet. Steffen Dittes berichtet unter der Überschrift „Ein Vorrang, der keiner sein soll“, erschienen im Info Nr. 2/2012 (auf den Seiten 12+13) des Flüchtlingsrates Thüringen, über den aktuellen Stand der Auseinandersetzung über die zahnmedizinische Versorgung. Immer wieder würden Fälle bekannt, in denen Flüchtlinge erhaltbare Zähne eher gezogen werden, als diese nach den Regeln ärztlicher Kunst zu erhalten. Das Thüringer Landesverwaltungsamt habe mit einem Rundschreiben Klarheit schaffen sollen – und genau das nicht getan. Das Thema erinnert daran, dass auch nach dem Karlsruher Urteil zur Verfassungswidrigkeit des AsylbLG große Problemfelder bleiben, die die Forderung nahelegen, dass die Abschaffung des AsylbLG die einzige Methode ist, um demütigende und diskriminierende Praktiken abzuschaffen.