01.06.2013

Newsletter Jun 2013

Auch Thü­rin­gen erwei­tert nun­mehr den Bereich, in dem sich Asyl­su­chen­de vor­über­ge­hend erlaub­nis­frei auf­hal­ten kön­nen auf das Bun­des­land. Die Neu­re­ge­lung löst eine bis­lang klein­tei­li­ge und unnö­tig kom­pli­zier­te Rege­lung ab. Der Flücht­lings­rat hat sich zum The­ma in einer Pres­se­er­klä­rung vom 24. April 2013 geäußert.