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Tagung zur Übermittlungspflicht
mittlerweile im Bildungsbereich eingeschränkt, doch im gesundheitlichen Bereich herrscht Uneinigkeit, ob dieser sogenannte „Denunziationsparagraf“ zur Anwendung kommt. Dieses Problem wurde bei einer Fachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Gesundheit / Illegalität diskutiert, auf der auch die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Maria Böhmer sprach. Nach einem Bericht der Taz räumte sie ein, dass es hinsichtlich der Anwendung dieser Vorschriften keinen Konsens gebe. Papierlose müssen daher weiterhin fürchten, dass sie nach einem Arztbesuch abgeschoben werden und gehen daher nicht zum Arzt. Dem Infektionsmediziner Thomas Bukh betonte, dies sei „leichtsinnig, gefährlich und teuer für die ganze Gesellschaft“, da Infektionskrankheiten bei Betroffenen so zu spät erkannt würden, die Behandlung dadurch teurer werde und sich das Risiko erhöhe, dass sich andere Personen ansteckten. Staatsministerin Böhmer versprach, für eine einheitliche Interpretation der Vorschriften zu sorgen und die Gesundheitsminister der Länder zu geregelten Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen statusloser Kinder zu bewegen.