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Systemische Mängel im ungarischen Asylsystem
Nach Ungarn abgeschobene Flüchtlinge müssen dort mit einer „unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung“ rechnen. Asylsuchende dürfen deshalb wegen systemischer Mängel im ungarischen Asylsystem nicht dorthin abgeschoben werden, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am 12. Juli 2014 veröffentlichten Urteil (Az.: A 11 K 387/14).