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Syrischer Asylbewerber durfte nach seiner Abschiebung nach Göttingen zurückkehren
Der Fall eines nach Syrien abgeschobenen Asylbewerbers, der jetzt wieder nach Deutschland zurückkehren durfte, wirft ein bezeichnendes Licht auf die Abschiebungspraktiken in Fällen, in denen Ausländerbehörden sich verpflichten, die Kosten einer medikamentösen und ärztlichen Behandlung im Zielstaat der Abschiebung zu übernehmen, um damit die Abschiebung erst möglich zu machen. Der Kreis Göttingen hatte dies im Falle eines Syrers getan, den man im Januar 2011 ins Herkunftsland abschob – kurz vor Ausbruch des Bürgerkrieges. Der Kreis Göttingen hatte sich verpflichtet, für zwei Jahre die Medikamentenkosten zu übernehmen. Es stellte sich heraus, dass das benötigte Medikament in Syrien nicht verfügbar war. Als die Geldzahlungen nicht funktionierten, wie die HAZ vom 19. September 2012 berichtete, war der betroffene syrische Kurde über längere Zeit ohne medizinische Versorgung.