In einer Pres­se­mit­tei­lung vom 23.6.2016 „Unter den Rädern der Abschie­be­ma­schi­ne“ hat der Baye­ri­sche Flücht­lings­rat auf die Prä­sen­ta­ti­on einer Stu­die „Zur Kin­der­rechts­la­ge in der ARE Bam­berg“ hin­ge­wie­sen. Die Ankunfts- und Rück­füh­rungs­ein­rich­tung (ARE) Bam­berg ist eine Spe­zi­al­ein­rich­tung für Flücht­lin­ge mit angeb­lich gerin­ger Blei­be­per­spek­ti­ve, die dort zur Aus­rei­se gedrängt wer­den oder ggf. bis zu einer mög­li­chen Abschie­bung auf­be­wahrt wer­den sol­len. Die Iso­la­ti­on von Ein­hei­mi­schen und von Unter­stüt­zung, Schä­big­kei­ten und Schi­ka­nen gehör­ten zum Kon­zept der Ein­rich­tung, so der Baye­ri­sche Flücht­lings­rat. Die Stu­die der Hil­de­gard-Lag­ren­ne-Stif­tung für Roma in Deutsch­land weist dar­auf hin, dass dem Kin­des­wohl in Bam­berg nun wirk­lich nicht genü­ge getan wird. Pri­vat­sphä­re gebe es nicht, eine kind­ge­rech­te Ernäh­rung auch nicht. Die Kin­der dürf­ten nicht zur Schule.

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