Die Ber­tels­mann-Stif­tung hat eine qua­li­ta­ti­ve Stu­die des Ber­li­ner Insti­tuts für empi­ri­sche Inte­gra­ti­ons- und Migra­ti­ons­for­schung „Koor­di­na­ti­ons­mo­del­le und Her­aus­for­de­run­gen ehren­amt­li­cher Flücht­lings­hil­fe in den Kom­mu­nen“ her­aus­ge­ge­ben, die in eine Rei­he von Emp­feh­lun­gen für die Koor­di­na­ti­on der Flücht­lings­hil­fe mün­det. Es wer­de deut­lich, so das Vor­wort, dass längst nicht nur spon­ta­ne Hil­fe für geflüch­te­te Men­schen ent­stan­den sei, son­dern auch neue For­men struk­tu­rier­ten und sich selbst orga­ni­sie­ren­den Enga­ge­ments. Vie­le Initia­ti­ven hät­ten inzwi­schen kla­re Pro­fi­le und leis­tungs­fä­hi­ge Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren. Aus der Enga­ge­m­ent­wel­le des letz­ten Jah­res sei­en neue Insti­tu­tio­nen ent­stan­den. Kom­mu­nen hät­ten bspw. Koor­di­na­ti­ons­stel­len für die Arbeit und mit geflüch­te­ten Men­schen ein­ge­rich­tet. Zu den Emp­feh­lun­gen für die Koor­di­na­ti­ons­struk­tu­ren gehört unter ande­rem die Stär­kung der Koor­di­na­ti­ons­ar­beit. Die Initia­ti­ven-Koor­di­na­ti­on über­schrei­te in vie­len Fäl­len den zeit­li­chen Umfang eines typi­schen Ehren­amts. Es müss­ten Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten gefun­den wer­den, um eine gewis­se Kon­ti­nui­tät gewähr­leis­ten zu kön­nen. Es müss­ten gemein­sa­me Regeln für die Koope­ra­ti­on zwi­schen frei­wil­li­gem Enga­ge­ment und Ver­wal­tung auf ver­schie­de­nen Ebe­nen fest­ge­legt wer­den. Auf der ande­ren Sei­te soll­ten die Initia­ti­ven die Rol­len und Gren­zen ihres Enga­ge­ments klar defi­nie­ren, um haupt­amt­li­chen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern zu ver­deut­li­chen, wo das Ehren­amt auf­hö­re und für wel­che Auf­ga­ben ande­re Lösun­gen gesucht wer­den müss­ten. Dar­über hin­aus müss­ten ver­bind­li­che For­men der Ein­be­zie­hung der Inter­es­sen von Ehren­amt­li­chen und Geflüch­te­ten gefun­den werden.

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