Erheb­li­ches Medi­en­echo hat eine Stu­die der Ber­tels­mann-Stif­tung „Die Arbeits­in­te­gra­ti­on von Flücht­lin­gen in Deutsch­land – Huma­ni­tät, Effek­ti­vi­tät, Selbst­be­stim­mung“ aus­ge­löst. Autor ist Prof. Dr. Diet­rich Thrän­hardt. Aus­gren­zung aus dem Arbeits­le­ben, Unter­be­schäf­ti­gung und Armut sei­en für Asyl­be­wer­ber und Flücht­lin­ge in Deutsch­land gra­vie­ren­de Pro­ble­me. Der Aus­schluss der Per­so­nen­grup­pe aus täti­ger Arbeit scha­de aber dem gesam­ten Land, wenn sozia­le und wirt­schaft­li­che Chan­cen nicht genutzt wür­den. Es sei zu unter­schei­den zwi­schen objek­tiv bestehen­den Her­aus­for­de­run­gen, die sich aus der Flücht­lings­si­tua­ti­on ergä­ben und Schwie­rig­kei­ten auf der ande­ren Sei­te, die die deut­sche Poli­tik selbst geschaf­fen habe, durch bewuss­te Ent­schei­dun­gen des Gesetz­ge­bers seit 1980 – mit Arbeits­ver­bo­ten, Resi­denz­pflicht, der ver­pflich­te­ten Unter­brin­gung in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten, die lan­ge Zeit ver­folg­te Poli­tik der Sach- statt Geld­leis­tun­gen. Seit 2013 zeich­ne­ten sich Ver­än­de­run­gen ab. Es gehe jetzt dar­um, einen Rah­men zu schaf­fen, in dem Flücht­lin­ge aktiv wer­den und ihre eige­ne Zukunft gestal­ten könn­ten, statt ihre Ener­gie auf die Über­win­dung von Mau­ern, die Finan­zie­rung von Schlep­pern und die Aus­ein­an­der­set­zung mit Behör­den und ein­schrän­ken­den Geset­zen rich­ten zu müs­sen. Die Stu­die beschäf­tigt sich mit dem aktu­el­len Bear­bei­tungs­stand beim Bun­des­amt und sei­nen ein­schnei­den­den Fol­gen, for­dert eine frü­he und sys­te­ma­ti­sche Orga­ni­sa­ti­on der Inte­gra­ti­on und buch­sta­biert dies kei­nes­wegs nur beim Bereich des Arbeits­markt­zu­gangs durch, son­dern for­dert auch ein ande­res Den­ken im Zusam­men­hang mit Unter­brin­gung, Ver­tei­lung und der Ein­sicht dar­in, dass der Auf­bau von Netz­wer­ken zu unter­stüt­zen sei. Die Stu­die ver­sucht sich dar­über hin­aus an Erwä­gun­gen, wel­che Alter­na­ti­ven es zum euro­päi­schen Asyl­ab­wehr­sys­tem und sei­nen Abschot­tungs­di­lem­ma­ta in Bezug auf ein­zel­ne Her­kunfts­re­gio­nen von Flücht­lin­gen geben könn­te. Sie emp­fiehlt über die Erleich­te­rung des Arbeits­markt­zu­gangs hin­aus eine Viel­zahl von Maß­nah­men, die zur Nor­ma­li­sie­rung der Lebens­la­ge von Asyl­su­chen­den bei­tra­gen kön­nen, indem z.B. früh­zei­ti­ge Infor­ma­tio­nen zum Aus­bil­dungs­stand, zu Berufs­tä­tig­keit und Berufs­per­spek­ti­ven von Flücht­lin­gen erho­ben wer­den. Die Stif­tung kri­ti­siert, dass Asyl­su­chen­de bis­lang nicht in das Inte­gra­ti­ons­kurs­pro­gramm ein­be­zo­gen sind. Nur eini­ge Bun­des­län­der bie­ten Deutsch­kur­se wäh­rend des Asyl­ver­fah­rens. Die Asyl­ver­fah­rens­dau­ern sei­en zudem auch im euro­päi­schen Ver­gleich sehr lang, wobei der Bear­bei­tungs­stau nicht allein durch die gro­ße Zahl gestell­ter Anträ­ge zu erklä­ren sei. Mit der Ent­schei­dung für die Schaf­fung von 2.000 Per­so­nal­stel­len beim Bun­des­amt sei ein Schritt getan. Eben­so nötig sei aller­dings auch eine bes­se­re Qua­li­tät der Ent­schei­dungs­ver­fah­ren beim Bundesamt.

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